Gründerzuschuss in der Sperrzeit
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So beantragst du den Gründungszuschuss (Sperrzeit) bei eigener Kündigung

Es gibt einige wichtige Fristen beim Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Die wollen wir dir hier einmal näher bringen. Es gibt beim Gründungszuschuss auch etliche Fragen, die sich stellen. Uns ging es zu unserer Gründung überhaupt nicht anders. Dies ist ein reiner Erfahrungsbericht von unserem Gründungszuschuss und den Coachings, die wir im Vorfeld hatten.

Aktualisiert am 06.03.2022
Die Reiseblogger Biggi Bauer und Florian Westermann

Gründungszuschuss in der Sperrzeit

Dies ist keine Rechtsberatung und alle Angaben sind ohne Gewähr. Bedenke auch, dass sich die Gesetze schnell ändern können. (Stand: Juni 2018)

Wichtige Fristen beim Gründungszuschuss

So gehst du vor, um den Gründungszuschuss bei eigener Kündigung zu erhalten

Du hast deinen Job verloren oder selbst gekündigt. Dann meldest du dich umgehend (innerhalb von drei Tagen) beim Arbeitsamt arbeitssuchend, um eine Sperrzeit zu verhindern – das geht auch online oder telefonisch.  Wenn du schon länger als drei Monate vom Ende deines Beschäftigungsverhältnisses weißt, musst du dich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses arbeitsuchend melden. Spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit musst du nun noch persönlich beim Arbeitsamt (das sagt man ja nicht mehr) vorstellig werden.

Diese zwei Fristen musst du beachten, um eine Kürzung deiner Leistungen zu verhindern. Bei der persönlichen Vorstellung in der Arbeitsagentur (Personalausweis nicht vergessen) musst gar nicht um den heißen Brei reden und kannst deinem Berater sofort erzählen, dass du dich selbständig machen willst. Dein Berater vermerkt das im System und sollte dir gleich den „Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit“ mitgeben. Diesen gibst du später mit allen erforderlichen Unterlagen wieder bei der Arbeitsagentur ab.

Meine Beraterin hat mich für einen Gründerkurs bei einem freien Träger eingebucht. Dieser Kurs ist verpflichtend mit Anwesenheitsliste. Aber keine Sorge: Ich kann fast nur positives berichten. In dem Kurs waren lauter spannende Gründer (natürlich alle von der Arbeitsagentur geschickt) und auch die Dozenten waren fast alle super. Es gab kaum eine Stunde, die Zeitverschwendung für uns gewesen wäre. Andere würden für so ein Gründer-Coaching wohl einige Tausend Euro zahlen – wir haben es umsonst erhalten.

Gründen kannst du theoretisch bereits am zweiten Tag deiner Arbeitslosigkeit. Doch was bedeutet Gründen überhaupt? Entweder meldest du ein Gewerbe beim Gewerbeamt oder eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an. Du musst dich zwingend hauptberuflich selbständig machen. Wenn du neben deiner neuen Selbständigkeit als Nebenjob in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis arbeiten willst, darfst du das bis zu 15 Stunden in der Woche.

Eine Ausnahme besteht: Wenn du bereits vor deiner Arbeitslosigkeit in Teilzeit gearbeitet hast, darfst du deine neue Selbständigkeit ebenfalls in Teilzeit ausführen. Gründen bedeutet nicht, dass du den Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses (plus die notwendigen Unterlagen) einreichen musst. Dafür hast du nach der Gründung (Gewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt) maximal drei Monate Zeit.

Noch am Tag der Gründung musst du der Arbeitsagentur Bescheid geben und dich vom Arbeitslosengeld abmelden. Du bist jetzt selbständig und für dein Einkommen selbst verantwortlich. Du bekommst jetzt kein Geld mehr von der Arbeitsagentur und musst dich etwa um die Krankenversicherung (ab rund 420 Euro im Monat, es gibt aber Möglichkeiten, das zu minimieren) selbst kümmern. Du kannst aber natürlich auch zu einem gewissen Datum gründen. Heißt: Du gehst am 1. März zum Gewerbeamt oder Finanzamt und sagst, du willst zum 1. Mai gründen. Auch dieses Datum teilst du umgehend der Arbeitsagentur mit.

Jetzt hast du drei Monate Zeit, den Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mit allen benötigten Unterlagen bei der Arbeitsagentur einzureichen. Dazu zählt etwa ein ausführlicher Businessplan mit Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Wie so ein Businessplan auszusehen hat, sollte man dir im Kurs für Existenzgründer der Arbeitsagentur vermitteln.

Hamsterrad
Das Hamsterrad zu verlassen ist der Traum vieler Menschen. Die Selbständigkeit ist ein möglicher Weg © snyGGG/ Fotolia

Die Sperrzeit und der Gründungszuschuss

Auch wenn ich es schon einmal geschrieben habe: hier noch einmal in aller Deutlichkeit. Die Sperrzeit hat keinen Einfluss auf deinen Gründungszuschuss – dieser wird allerdings erst nach der Sperrzeit ausgezahlt. Gründen darfst du aber schon während der Sperrzeit (aber Fristen beachten). Und noch ein wichtiger Aspekt: Es gibt Sachbearbeiter, die während der Sperrfrist lediglich „vorbereitende Maßnahmen“ im Zusammenhang mit der Gründung zulassen. Heißt, du darfst offiziell keine Aufträge annehmen.

Der Gründungszuschuss in Kürze

Stolperfallen beim Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessenssache der Arbeitsagentur  – du hast keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss. Gründe, die gegen die Bewilligung des Gründungszuschuss sprechen, können sein:

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7 Kommentare

  • Hej, danke für Eure gut dargestellten Informationen! Wir haben Gründerzuschussantrag für das Cafe meines Mannes gestellt, der ist abgelehnt worden mit der Begründung : selbst gekündigt und nur 1 Tag arbeitslos.
    Allerdings ohne Angabe der Rechtsgrundlagen. Jetzt lese ich bei Euch dass das anderswo in Deutschland anscheinend anders gehandhabt wird. Ich bin gerade auf der Suche nach Argumenten für den Widerspruch. Mit freundlichen Grüßen, Heike

  • Super Artikel. Kurze Frage: Verstehe ich es richtig, dass es eigentlich sinnvoller ist die Gründung erst zu beantragen wenn auch der Antrag fertig ist? Ansonsten habe ich ja ein paar Monate in denen ich mich selbst versichern muss.

  • Hallo, danke für euren Beitrag. Super, nirgendwo steht sonst was von der Gründung in der Sperrzeit. Könnt ihr mir sagen, wir lange nach dem ersten Tag Arbeitslosigkeit dann dieser Gründungskurs stattgefunden hat? Also ich frage mich, wann in dieser Zeit der Sperrfrist man anwesend sein muss.
    Auch dachte ich, dass die Arbeitsagentur Krankenkasse usw während der Sperrzeit übernimmt, auch wenn sie nichts auszahlen?

    • Hallo Toni,

      ich meine mich erinnern zu können, dass die Arbeitsagentur die Krankenkasse in der Sperrzeit übernommen hat. Der Kurs hat bei uns dann recht schnell in den nächsten Wochen stattgefunden. Das kommt aber sicher auch auf den Veranstalter der Kurse an, welche freien Kapazitäten der hat. Hier in München ging das alles sehr flott.

      Viele Grüße
      Florian

  • Hallo zusammen,

    während meiner ganzen Recherche zum Thema Gründungszuschuss war Euer Beitrag der einzige, der wirklich alle wichtigsten Infos enthalten und übersichtlich und verständlich zusammengefasst hat – dafür wollte ich nur ein kleines Dankeschön dalassen! :)

  • Du hast es richtig formuliert. „Du bist gut vermittelbar (das ist wohl der Hauptgrund für eine Ablehnung)“ das ist einer der meisten Gründe. Haben wir damals auch durchgemacht. Also achtet drauf :)

    Freue mich auf weitere Artikel dazu.

    LG
    Max

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