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Panoramafreiheit: Das gilt in Deutschland und Europa

Wenn Du auf Reisen gehst, möchtest Du etwas Außergewöhnliches erleben. Auf der ganzen Welt gibt es beeindruckende Sehenswürdigkeiten und Naturlandschaften zu entdecken. Am liebsten würdest Du alle Erlebnisse mitnehmen, damit Du zu Hause von der schönen Reise erzählen kannst.

Zum Glück gibt es Fotoapparate, Filmkameras und das Handy. Damit gelingt es, alle Erlebnisse im Bild oder Video festzuhalten. Gleichzeitig ist es eine gute Idee, wenn Du Deine Reisebegleiter in die Fotosession miteinbeziehst. Aber kannst Du überall ein Foto machen und gilt Panoramafreiheit unbegrenzt für jedes Deiner Bilder und Videos?

Panoramafreiheit in Deutschland

Wir möchten Dir mit diesem Ratgeber helfen, damit Du in Bezug auf die Panoramafreiheit bei Fotos und Bildern keine urheberrechtlichen Fehler begehst. Der Urlaub oder die Reise sollte Spaß machen und nicht am Ende mit einem bösen Erwachen enden, weil jemand sich durch Dein Foto in seinen Rechten verletzt fühlt und vor Gericht geht.

Was ist eigentlich Panoramafreiheit?

Wenn Du es genau wissen möchtest, ist der Gesetzestext die beste Definition für die Panoramafreiheit in Deutschland. Nachfolgend der exakte Wortlaut aus dem Gesetz zum Urheberrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

In der Praxis bedeutet urheberrechtlicher Schutz nach 59 urhg für Dich die Einhaltung drei maßgeblicher Faktoren, wenn Du Fotos oder Videos in der Öffentlichkeit machen möchtest:

  • Bauwerke, die als solche gesetzlich definiert sind, dürfen nur von außen fotografiert werden. Das gilt für alle Bilder, die Du veröffentlichen möchtest.
  • Dein Foto muss von einem Standort aus gemacht werden, der öffentlich zugänglich ist. Er sollte allgemein und ohne Hilfsmittel für jedermann erreichbar sein.
  • Es muss gewährleistet sein, dass ein Kunstwerk dauerhaft an seinem aktuellen Standort verbleibt und nicht von Dir für ein Foto verändert wird.

Wenn Du diese drei Grundsätze einhältst, bist Du bei Bildern von Häusern, Kunstwerken und Denkmälern urheberrechtlich gesehen auf der sicheren Seite.


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Wie gestaltet sich die Panoramafreiheit in Deutschland?

Das Urheberrecht schützt die Rechte des Erschaffers eines Kunstwerkes oder eines Gebäudes. Wenn Du ein Foto von einem dieser Werke erstellst, so ist das streng genommen eine Kopie. Vom Prinzip her müsstest Du für jede Fotografie den Urheber um Erlaubnis fragen. Das bedeutet:

  • Bei einer Skulptur den Bildhauer
  • Bei einem Gemälde den Maler
  • Bei einem Bauwerk den Architekten
  • Beim Eiffelturm den Konstrukteur

Zum Glück gibt es in Deutschland mit der Panoramafreiheit einen aus urheberrechtlicher Sicht einwandfreien Ausweg. Mit dem Bau eines Gebäudes oder der Ausstellung eines Kunstwerks werden diese Gegenstände öffentlich gemacht.

Die Objekte sind für die Allgemeinheit zugänglich. Damit ist der Urheber des Werkes stillschweigend einverstanden, dass jedermann die Werke fotografiert. Das bedeutet, dass Deine Fotografie legal ist und Du die Bilder anschließend sogar verkaufen kannst.

Was solltest Du bei Innen- und Außenaufnahmen von öffentlichen Gebäuden beachten?

Bei der Architekturfotografie von außen ist durch die Panoramafreiheit mit Blick auf das Straßenbild vieles recht einfach. Erlaubnisfrei kannst Du Fotos von:

  • Gebäuden
  • Denkmäler
  • Brunnen
  • Skulpturen
  • Relief Wandbildern
  • Passagen
  • Hausdurchgängen
  • Atrien

erstellen und musst Dich anschließend, um nichts mehr zu kümmern. Entscheidend ist, dass Du Dich in öffentlich zugänglichem Raum bewegst. Sobald der Zugang verwehrt ist oder Du Privatgelände betrittst, solltest Du darauf verzichten, ein Bild zu machen. Ähnlich verhält es sich mit dem Nutzungsrecht, wenn Du beispielsweise Fotos von einem Balkon oder Dach aus machen möchtest.

Innerhalb von Wohngebäuden, Museen oder Galerien ist das Fotografieren grundsätzlich nicht erlaubt. Hier gilt in jedem Fall das Hausrecht des Eigentümers. Oft wird der Fehler gemacht, dass Du denkst, mit dem Eintrittsgeld zu einer Kunstausstellung oder beim Besuch im Museum ist gleichzeitig die Erlaubnis für den Fotografen enthalten.

Am besten fragst du vorab nach. Einige Museen fordern Besucher sogar dazu auf, Fotos der Ausstellung in den sozialen Netzwerken mit einem bestimmten Hashtag zu teilen.

Wie verhält es sich bei der Fotografie von Personen?

Vom Grundsatz her beinhaltet jede Fotografie von einer Person das Recht des abgebildeten Menschen an seinem eigenen Bild. In dem Moment, wenn Du beim Auslösen des Fotoapparates Dein Foto erstellst, hast Du dieses Recht verletzt.

Somit müsstest Du urheberrechtlich betrachtet die abgebildete Person um Erlaubnis fragen. Als Fotograf stellt Dich dieser Punkt besonders im Urlaub vor erhebliche Probleme. Was machst Du, wenn Du ein Foto am Strand oder vor einem berühmten Bauwerk von Deinem Partner oder Deiner Partnerin machen möchtest?

Nur in den seltensten Fällen bist Du an einem Ort wie beispielsweise dem Reichstagsgebäude in Berlin ganz allein. Wenn Du auf der ganz sicheren Seite sein möchtest, müsstest Du theoretisch jeden zufällig fotografierten Touristen um Erlaubnis fragen. Das ist zum Glück nicht notwendig, denn es gibt die Ausnahmen von „Beiwerk“ und „Versammlungen“ im Gesetz bezüglich des Urheberrechtes.

Eine Menschenmenge vor dem Berliner Reichstag ist in diesem Fall nur „Beiwerk“ auf dem Foto, das Du aus Entfernung von dem Gebäude erstellt hast. Das Gleiche gilt auf einem Platz, auf dem eine Versammlung stattfindet. Hier müssen die Teilnehmer als Urheber der Rechte am eigenen Bild davon ausgehen, von einem Fotografen abgelichtet zu werden. Im Gegensatz dazu zählt eine Gruppe vom Menschen, die zufällig in einem Park zusammenstehen, nicht als organisierte Versammlung.

Was bedeutet Panoramafreiheit für Hobbyfotografen?

Solange Du Deine Fotos nicht öffentlich postest und nur im privaten Umfeld nutzt, gibt es keine Probleme mit dem jeweiligen Urheber. Problematischer wird es, wenn sich der Ort für die Veröffentlichung von Fotos in sozialen Netzwerken wie beispielsweise Facebook, Instagram und Co befindet.

Hier solltest Du vorsichtig sein, denn es gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Betreiber. In der Regel erklärst Du Dich mit der Registrierung bereit, die Rechte an Inhalten auf Facebook, Instagram und Co zu übertragen.

Damit können soziale Netzwerke jeglichen Content, den Du auf Deinem Profil verbreitest, für eigene Zwecke unbegrenzt kommerziell nutzen. In einigen Fällen erklärst Du Dich auch bereit, dass Facebook, Instagram und Co diese Rechte sogar an Dritte weitergeben können.

In der Vergangenheit haben soziale Netzwerke mit privaten Fotos keine Geschäfte gemacht. Es ist auch fraglich, ob bei einem möglichen Rechtsstreit vor Gericht die einseitigen Geschäftsbedingungen der sozialen Netzwerke bei einem Prozess Bestand hätten.

Ein Tipp von uns: Versehe Deine Fotos mit einem Wasserzeichen oder lade nur Fotos von niedriger Qualität hoch, die für eine kommerzielle Nutzung unbrauchbar sind.

Gibt es strengere Regeln für Profifotografen?

Bei der Panoramafreiheit geht es um die Rechte des Urhebers am jeweiligen Foto. Entscheidend ist dabei, dass der Ort, an dem das Bild gemacht wird, öffentlich zugänglich ist, wenn es sich um Außenaufnahmen handelt. Bei Bildern von Personen oder im Inneren von Gebäuden ist grundsätzlich eine Erlaubnis des Urhebers erforderlich. Dabei ist es unerheblich, ob die Fotografie von einem Hobbyfotografen oder einem Berufsfotografen erstellt wird. Strengere Regeln für den berufsmäßigen Fotografen gibt es in Zusammenhang mit der Panoramafreiheit nicht.

Was bedeutet die Panoramafreiheit mit Blick auf Luftaufnahmen?

Fotografieren mithilfe von Drohnen wird immer beliebter. Die kleinen Flugobjekte sind unbemannt und können bequem mit einer Fernsteuerung manövriert werden. Rein rechtlich gilt als öffentlicher Raum in Bezug auf Panoramafreiheit ein Ort, der ohne Hilfsmittel betreten werden kann. Damit ist der Luftraum für Fotos mit Drohnen eigentlich nicht dadurch abgedeckt.

Als Folge davon gab es unter urheberrechtlicher Betrachtung bereits gerichtliche Auseinandersetzungen. Die Urheber warfen dem Fotografen vor, dass die Bilder nur mithilfe der kleinen Flugobjekte erstellt werden konnten. Ähnlich gelagert wäre der Fall bei einer Fotografie, die im Zusammenhang mit einem Kamerakran gemacht wird, nicht von der Panoramafreiheit gedeckt.

Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt aus dem Jahre 2020 kannst Du als Pilot einer Drohne jetzt aufatmen. Das Gericht ist der Auffassung, dass bei der Auslegung der Beschränkung des Luftraums zum öffentlichen Zutritt der technische Fortschritt berücksichtigt werden muss. Der Einsatz von Drohnen ist heute üblich und behördlich im privaten Bereich zulässig. Solange die rechtlichen Bestimmungen für den Drohnenflug eingehalten werden, unterliegen die mit Drohnen gemachten Fotos der Panoramafreiheit nach dem Gesetz.

Welche Auswirkungen hat die Panoramafreiheit auf Videoaufnahmen?

Für Videoaufnahmen gelten in Deutschland mit Blick auf die Panoramafreiheit die gleichen gesetzlichen Grundlagen wie beim Erstellen von Fotos und Bildern mit dem Fotoapparat oder dem Handy. Entscheidend ist der Ort, von welchem aus Du das Video erstellen möchtest. Es muss im Außenbereich ein öffentlich zugänglicher Platz sein, den Du ohne weitere Hilfsmittel erreichen kannst. Gleichzeitig sollte der Ort für jedermann zugänglich sein, ohne privatrechtliche Interessen zu verletzen.

Im Inneren von Gebäuden und Ausstellungen oder Museen gilt das Hausrecht des Eigentümers. Du solltest Dir hier in jedem Fall eine Erlaubnis vom Eigentümer des Gebäudes einholen. Bezüglich Personen, die Du gezielt in Deinem Video zeigen möchtest, ist es bedeutsam, den oder diejenige vorher um Erlaubnis zu bitten. Wenn Du ein Urlaubsvideo von einer Sehenswürdigkeit in der Öffentlichkeit erstellst, ist es kein Problem, wenn zufällig einige Menschen als „Beiwerk“ in Deinem Video auftauchen werden.

Panoramafreiheit in Europa

Die Panoramafreiheit in der in diesem Ratgeber geschilderten Form gibt es nur in Deutschland. Innerhalb von Europa gelten unterschiedliche Rechtsverordnungen in Bezug auf den Umgang beim Fotografieren und Filmen. Eine einheitliche Regelung für ganz Europa wurde vom Europäischen Parlament im Jahre 2015 vorläufig abgelehnt. Hier eine Übersicht über die Regeln in einigen Nachbarländern:

Österreich

In Österreich ist die Rechtslage im Vergleich zu Deutschland sogar günstiger. Hier muss sich das im Foto oder Video aufgenommene Bauwerk nicht unbedingt an einem öffentlich zugängigen Ort befinden. Zusätzlich gibt es keine Beschränkung, dass Bilder nur von der Außenansicht gefertigt werden dürfen. Im Inneren kann Architekturfotografie betrieben werden, solange es sich um Werke der Baukunst handelt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang beim Ablichten von Kunstgegenständen, dass sich die Kunstwerke in einem eindeutigen Raum befinden und die geistigen Interessen des Urhebers nicht verletzt werden.

Frankreich

Wenn Du in Frankreich eigene Aufnahmen ohne kommerziellen Hintergrund machst, kannst Du Werke der Baukunst oder der plastischen Kunst problemlos veröffentlichen und auch posten. Entscheidend ist, dass die Kunstwerke dauerhaft öffentlich sichtbar sind. Wenn im Vordergrund Deines Fotos Dein Partner oder Deine Partnerin als Hauptmotiv steht, ist die Ablichtung von Bauwerken als „Beiwerk“ zu sehen und stellt in diesem Zusammenhang kein Problem dar.

In Frankreich wird kommerzielle Fotografie strenger beurteilt. Hier gilt grundsätzlich das Urheberrecht. Mit dem Eigentümer der Rechte an dem jeweiligen Foto muss eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden. Beachte auf jeden Fall allgemeine Fotografierverbote in unserem Nachbarland. Damit kannst Du hohe Bußgelder vermeiden. Erst nach 70 Jahren ist das Urheberrecht in Frankreich für Fotos und Videos erloschen. Eine wichtige Ausnahme von der Regel findest Du als Beispiel im nächsten Absatz „Vorsicht Falle“.

Schweiz

In der Schweiz sind die Regeln beim Ablichten oder Filmen dem deutschen Recht sehr ähnlich. Hier ist es entscheidend, dass sich Dein anvisiertes Motiv auf öffentlich zugänglichem Grund befindet. So könntest Du beispielsweise von einem Privatgrundstück aus, das öffentlich zugänglich ist, ein Foto machen.

Anders ist die Sachlage, wenn das Grundstück durch einen Zaun geschützt ist. Bei Bauwerken und Skulpturen ist in der Definition darauf zu achten, dass sie bleibend sind und ohne zeitliche Befristung an einem Ort platziert wurden.

Italien

Vorsicht in Italien! Hier gibt es keine mit der Panoramafreiheit in Deutschland vergleichbaren Gesetze. Das betrifft vor allem die Veröffentlichung der Fotos von Bauwerken, die urheberrechtlich geschützt sind.

Wo liegen die Fallen für Dich als Fotograf?

1. Paris bei Nacht

Wenn Du tagsüber den Eiffelturm in Paris fotografierst, ist das völlig problemlos. Das Urheberrecht des Konstrukteurs ist im Jahre 1993 erloschen. Du kannst jederzeit Tageslichtaufnahmen vom Eiffelturm machen und an Deine Freunde auf Facebook, Instagram und Co posten.

Anders ist die Situation nach Einbruch der Dunkelheit. Der Eiffelturm ist jetzt komplett beleuchtet. Die Firma, welche die Lichtinstallation betreibt, hat sich das Urheberrecht dafür gesichert. Ein Foto vom Balkon Deines Hotels als beeindruckende Nachtaufnahme in den sozialen Netzwerken gepostet, könnte theoretisch für Dich zu einem kostspieligen Problem werden.

2. Urlaubsfoto am Strand

Ein völlig harmloses Foto von Deinem Partner oder Deiner Partnerin am überfüllten Urlaubsstrand. Plötzlich kommt eine Person ins Bild, die Du vorher beim Fotografieren nicht sehen konntest. Auf einmal wird der fremde Mensch zum Hauptmotiv neben der Person, die Du eigentlich knipsen wolltest. Jetzt ist es besser, wenn Du dieses Foto nicht in den sozialen Netzwerken als Urlaubserinnerung postest.

3. Aufnahmen von Kunstwerken in deutschen Museen

Wenn Du ein Museum betrittst, zahlst Du an der Kasse Eintrittsgeld für den Besuch der Ausstellung. Oft entsteht dann der Eindruck, dass mit der Zahlung des Eintrittsgeldes automatisch die Erlaubnis zum Ablichten der Kunstwerke verbunden ist. Das ist leider nur in wenigen Ausstellungshallen der Fall. Hier ist es wichtig, die Eintrittskarte auf eine Erlaubnis zum Filmen zu untersuchen. Mit einer freundlichen Nachfrage an der Kasse bekommst Du sicher die passende Auskunft für Deinen Fotowunsch.

Fazit

Fotografieren und Filmen ist ein schönes Hobby, um Urlaubseindrücke und Erlebnisse des Alltags mit nach Hause zu nehmen. Schnell sind die privaten Fotos für Freunde in den sozialen Netzwerken gepostet. Dabei ist es entscheidend, dass Du bei jedem Foto, das Du veröffentlichst, daran denkst, ob Du nicht die Urheberrechte anderer Menschen verletzt.

Mit der Panoramafreiheit gibt es zum Glück eine gesetzliche Grundlage in Deutschland, die Dir fast alle Freiheiten beim Erstellen von Bildern und Videos gibt. Achte darauf, dass im Ausland andere Regeln gelten, die Du beachten solltest. Damit wird jeder Urlaub zum reinsten Vergnügen!

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Autor:in
Florian Westermann ist Buchautor, Reisejournalist und preisgekrönter Profi-Fotograf.

2010 gründete er das Foto- und Reiseportal Phototravellers.de, auf dem er seine Expertise in über 400 Artikeln zu den Themen Reisen, Wandern, Outdoor und Fotografie teilt.

Hier findest du alle Artikel von Florian Westermann.
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